Wochenschau 45: Bundesstaat - Männerstaat?


                                



Im Jahr 1959 war es endlich so weit. Die Schweizer Männer konnten sich erstmals an der Urne in Sachen Frauenstimmrecht äussern. Aber warum hat es nicht geklappt?

Küsschen

Yvonne Voegeli: Die Abstimmung kam nur zustande, weil der Bundesrat im Kalten Krieg die Landesverteidigung ausbauen und die Frauen zu einem  obligatorischen Zivildienst verpflichten wollte. Verschiedene Frauenverbände, übrigens als erste die Katholikinnen noch vor den Stimmrechtlerinnen, protestierten mit dem Argument «keine Pflichten ohne Rechte» gegen das Ansinnen, womit sie in der Öffentlichkeit auf breites Verständnis stiessen. Um den Zivilschutz zu retten, trieb der Bundesrat endlich das Stimmrechtsgeschäft voran. In der Hoffnung, die lästigen Forderungen der Frauen könnten dank einer negativen Männerabstimmung ein für allemal gebodigt werden, befürwortete auch das Parlament einen Urnengang. Damals war die Zeit der beginnenden Hochkonjunktur. Mit dem rasanten Wirtschaftswachstum änderten sich auch Arbeitswelt und Lebensituationen rapide. Damit stiegen die Anforderungen an Familie und Heim als Oase unverwüstlicher Vertrautheit und des erholsamen Ausgleichs. Die alten Vorstellungen über die gesellschaftlichen Rollen von Mann und Frau trieben gerade in dieser Phase neue Blüten. Zudem hatte sich die Mehrheit der Kantone bis anhin noch nie mit der politischen Gleichstellung der Frauen beschäftigt. All dies war für das Frauenstimmrecht nicht gerade günstig. Allerdings haben die drei welschen Kantone die Vorlage angenommen und kurz darauf die politische Gleichberechtigung eingeführt. Ein Anfang war damit gemacht.

Bild: Befürwortendes Abstimmungsplakat von 1959.

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