Blutgerichtsbarkeit


Auch Hochgericht genannt. Die Blutgerichtsbarkeit umfasste das Recht, über schwere Verbrechen richten zu dürfen und auch Todesurteile zu fällen. Sie war ein Herrschaftsmittel und schloss meist weitere Rechte mit ein, zum Beispiel den Bezug von Steuern und das Recht, Truppen auszuheben. Bei der Überführung der alten Untertanengebiete in moderne Kantone war die Blutgerichtsbarkeit oft ausschlaggebend. In diesem Sinne wirkte mittelalterliches Recht bis über die Mediationszeit hinaus nach.

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