Wochenschau 16: Rheinau stösst zum Kanton Zürich


           



Beschränkte Selbstverwaltung

luftbild rheinau

Die Bürger des Städtchens Rheinau wählten einen Schultheissen und einen Rat sowie eigene Richter mit sehr beschränkten Kompetenzen. Ansonsten unterstand die Stadt ganz dem Abt des Klosters Rheinau. Einzig die  Blutgerichtsbarkeit übten die Schirmvögte des Klosters aus. Diese Schirmvogtei besassen seit 1460 die Eidgenossen, so dass das Städtchen seit dem Spätmittelalter unter der Oberhoheit und dem Schutz der alten Schweiz und speziell der Zürcher stand. Die Zuteilung des Städtchens zum Kanton Zürich im Jahr 1803 war daher ein folgerichtiger Entscheid.

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