Wochenschau 16: Rheinau stösst zum Kanton Zürich
Beschränkte Selbstverwaltung
Die Bürger des Städtchens
Rheinau wählten einen Schultheissen und einen Rat sowie eigene
Richter mit sehr beschränkten Kompetenzen. Ansonsten unterstand
die Stadt ganz dem Abt des Klosters Rheinau. Einzig die
Blutgerichtsbarkeit
übten die Schirmvögte des Klosters aus. Diese Schirmvogtei
besassen seit 1460 die Eidgenossen, so dass das Städtchen
seit dem Spätmittelalter unter der Oberhoheit und dem Schutz
der alten Schweiz und speziell der Zürcher stand. Die Zuteilung
des Städtchens zum Kanton Zürich im Jahr 1803 war
daher ein folgerichtiger Entscheid.