Landvögte, Obervögte und Pfarrer


Landvogt: Der Landvogt vertrat den Zürcher Rat in einem bestimmten Untertanengebiet (Landvogtei). Er hielt Gericht, verwaltete die Vermögenswerte des Stadtstaates Zürich und zog Zinsen sowie andere Abgaben ein. Er residierte auf einem Schloss wie z.B. auf der Kyburg oder auf Schloss Knonau. Nur Stadtbürger, die in den Grossen Rat wählbar waren, konnten Landvogt werden.

Obervogtei oder Innere Vogteien: In der Regel kleinere Herrschaftsgebiete der Stadt Zürich. Im Unterschied zum Landvogt wohnte der Obervogt in der Stadt, das heisst eine Obervogtei wurde von der Stadt Zürich aus verwaltet.

Pfarrer: Auf der Zürcher Landschaft konnten nur Stadtbürger eine Pfarrstelle bekleiden. Landpfarrer führten unter anderem die Bevölkerungsverzeichnisse und waren in mancherlei Beziehungen der verlängerte Arm des Zürcher Rats.

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